Seit Montag, 15.03.2021 ist die 4. Novelle zur 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft. Diese gilt bis 11. April 2021.
Laut § 13 (3) Z 10 der Novelle fallen Zusammenkünfte von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen nicht mehr unter die Regelung „Veranstaltungen sind untersagt“.
Unser Vorstand hat beschlossen, dass ab sofort bis 11.04.2021 wieder Gruppentreffen im Dachverband stattfinden dürfen.
Die Voraussetzungen:
- Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften
- Einhaltung der Abstandsregelung von 2 Metern
- Maximal 6 Personen im Gruppenraum 2
- FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen
- Registrierung der Teilnehmenden
- Negativer Antigentest – nicht älter als 48 Stunden
Die Gruppensprecher tragen die Verantwortung, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
Diese Regelung gilt nur für Treffen im Dachverband. Wenn Ihre Gruppentreffen an einem anderen Ort stattfinden, fragen Sie bitte bei den Vermietern Ihrer Räume an.
Die 4. Novelle zur 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter dem Link
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_111/BGBLA_2021_II_111.pdfsig
Wir freuen uns auf Sie!