Laut 6. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung dürfen sich Selbsthilfegruppen weiterhin treffen.
Die Voraussetzungen:
- Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften
- Einhaltung der Abstandsregelung von 2 Metern
- Maximal 6 Personen im Gruppenraum 2
- FFP2-Maskenpflicht in allen Räumen
- Registrierung der Teilnehmenden
- Negativer Antigentest – nicht älter als 48 Stunden
Die Gruppensprecher tragen die Verantwortung, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
Diese Regelung gilt nur für Treffen im Dachverband. Wenn Ihre Gruppentreffen an einem anderen Ort stattfinden, fragen Sie bitte bei den Vermietern Ihrer Räume an.
Diese Verordnung gilt bis inklusive 25. April 2021.
Link:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Maßnahmen.html