Am 01. Juli 2021 tritt die neue Verordnung in Kraft und bringt wieder einmal Änderungen mit sich.
Für Gruppentreffen in unseren Räumlichkeiten im Dachverband bedeutet das folgendes:
- Zutritt nur unter Einhaltung der 3-G Regelungen (getestet, genesen, geimpft)
- Gruppentreffen sind wieder rund um die Uhr möglich, die Ausgangssperre fällt
- Im großen Gruppenraum dürfen sich max. 10 Personen aufhalten
- Im kleinen Gruppenraum dürfen sich max. 4 Personen aufhalten
- Die Küche ist wieder geöffnet, es darf gegessen und getrunken werden
- Die Maskenpflicht fällt am Sitzplatz, beim Verlassen des Platzes bitte Mund-Nasenschutz tragen
- Registrierung der Teilnehmenden
Die Gruppensprecher tragen die Verantwortung, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Diese Regelung gilt nur für Treffen im Dachverband. Wenn Ihre Gruppentreffen an einem anderen Ort stattfinden, fragen Sie bitte bei den Vermietern Ihrer Räume an.
Bitte beachten Sie die Befristung dieser Verordnung.